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Gut versichert beim Schulbesuch

Berlin, im August 2009
Schülerinnen und Schüler der Hauptstadt sind auf Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Berlin zum Schulstart hin. Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Für die Folgen tritt die Unfallkasse ein.

Versichert sind die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und Veranstaltungen der Schule, wie Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage etc. Bedingung ist, dass die Veranstaltungen unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern oder durch die Schule beauftragte Eltern durchgeführt werden. Nicht versichert ist die Erledigung von Hausaufgaben, außer im Rahmen einer von der Schule organisierten Hausaufgaben- oder Mittagsbetreuung. Bei einer Teilnahme daran sind die Kinder unfallversichert.

Ebenfalls versichert ist der Weg zur Schule und wieder zurück nach Hause. Damit der Schulweg auch immer sicher bewältigt werden kann, sollten Eltern ihre Kinder gezielt auf den Schulweg vorbereiten und ihnen zeigen, wie man Gefahren im Verkehr erkennt und vermeidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei einem Unfall alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Daher entfallen Zuzahlungen für Arznei oder Praxisgebühr. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Schäden werden auch Renten gezahlt. Ein Unfall sollte dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend verständigen.

Weitere Informationen zur Unfallkasse Berlin unter www.unfallkasse-berlin.de


Für Ihre Fragen zu dieser Presseinformation:
Kirsten Wasmuth,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin
Tel.: 030 / 76 24 11 30
Mail: k.wasmuth@unfallkasse-berlin.de.