Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er verwaltet die UKB und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Die in der Satzung im Einzelnen näher beschriebenen Exekutivaufgaben betreffen die gesamte öffentliche und fiskalische Tätigkeit des Versicherungsträgers. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung zur autonomen Rechtsetzung seitens der Vertreterversammlung und die Aufstellung des Haushaltsplans.