Rentenausschuss Der Rentenausschuss entscheidet über die erstmalige Rentengewährung sowie über Erhöhung, Herabsetzung oder Entziehung von Renten.
Widerspruchsausschuss Der Widerspruchsausschuss ist als behördeninterne Kontrollinstanz für die Entscheidung über Widersprüche und Einsprüche gegen Bescheide der Verwaltung zuständig.
Präventionsausschuss Der Präventionsausschuss berät die Vertreterversammlung und den Vorstand in Angelegenheiten der Prävention. Seine Aufgaben liegen insbesondere in den Stellungnahmen zum Erlass von autonomen Vorschriften und Regeln. Außerdem unterbreitet er Vorschläge zu Lösungsmöglichkeiten bei Problemen der Vorschriftenumsetzung und liefert Anregungen zu Präventionsprojekten.
Organisationsausschuss Dem Organisationsausschuss gehören kraft Amtes die alternierenden Vorsitzenden des Vorstands sowie der Geschäftsführer und der stellvertretende Geschäftsführer mit beratender Stimme an. Der Ausschuss ist ein Erledigungsausschuss i. S. v. § 66 SGB IV. Ihm werden die Personalangelegenheiten, soweit sie nach den Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte dem Vorstand vorbehalten sind, die Vorbereitung und Aufstellung des Haushaltsplanes und die Vorbereitung der Stellen- und Organisationsänderungen der Verwaltung von grundsätzlicher Bedeutung übertragen.