Berlin, im September 2009
Männer und Frauen, die am 27. September 2009 ehrenamtlich als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl mitwirken, sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse Berlin hin. Die Unfallkasse ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung im Bundesland Berlin und damit für Wahlhelfer in der Hauptstadt die richtige Ansprechpartnerin bei Unfällen.
Der Versicherungsschutz gilt im Wahllokal und auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Rutscht zum Beispiel ein Wahlhelfer morgens auf dem Weg zum Wahllokal aus und bricht sich den Knöchel, trägt die Unfallkasse die medizinisch notwendigen Kosten für Heilung und Rehabilitation. Ein Unfall sollte daher möglichst umgehend dem zuständigen Wahlleiter gemeldet werden.
Regelmäßige Pausen an der frischen Luft beugen Unfällen vor. Lockerungsübungen regen den Kreislauf an und beugen Müdigkeit oder Konzentrationsschwächen vor.
Kirsten Wasmuth, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin
Tel.: 030 / 76 24 11 30
Mail: presse@unfallkasse-berlin.de