Sicherheit und Gesundheit - mein Beitrag als Sicherheitsbeauftragter
Sie wurden von Ihrem Unternehmen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter bestellt.
Damit haben Sie direkten Einfluss auf die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und können Anstöße für eine Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geben.
Sie unterstützen damit den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (§ 22 SGB VII).
Sie sind als Sicherheitsbeauftragter ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Arbeitsplatz und den dortigen Beschäftigten.
Im Rahmen Ihrer fachlichen Kompetenz haben Sie eine beratende Funktion und sind vor Ort der Ansprechpartner für die Kollegen. Sie können zuerst Mängel erkennen und auf deren Beseitigung hinwirken. Haften für Versäumnisse müssen Sie dabei jedoch nicht.
Achtung: Für Seminare in blasser blauer Schrift ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen.