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Laterne, Laterne - Beim Sankt-Martins-Umzug gesetzlich unfallversichert

Kinderaugen und bunte Laternen leuchten um die Wette, wenn um den Sankt-Martins-Tag am 11. November herum wieder viele Kinder durch die Straßen ziehen.

Wird der Umzug vom Kindergarten oder von der Kinderkrippe veranstaltet, stehen die Kleinen und die von der Leitung beauftragten ehrenamtlichen Helfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind auch die Wege zum Umzug und zurück nach Hause. Darauf weist die Unfallkasse Berlin hin.

Unversichert sind Eltern, Besucher oder Kinder, die nicht zum Kindergarten oder zur Kinderkrippe gehören. Ebenfalls ein privates Risiko sind Umwege auf dem Hin- oder Rückweg.

Sicherheit geht vor: Reflektoren an die Kleidung

„Achten Sie darauf, dass Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer Ihr Kind gut sehen können“, appelliert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin, an die Eltern.

Unentbehrlich in Dämmerung und Dunkelheit sind Reflektoren und helle Kleidung - für die Kinder genauso wie für die ehrenamtlichen Helfer. Sie sollten zum Beispiel eine Warnweste tragen.
Die Auswahl an rückstrahlenden Klackbändern, hübschen Aufklebern und Anhängern ist groß. Dabei gilt: Silberne oder weiße Reflektoren leuchten heller als rote oder grüne. Anhänger sollten mit einem kurzen Band von maximal fünf Zentimetern befestigt werden.

Für Ihre Fragen zu dieser Presseinformation:
Kirsten Wasmuth
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin
Tel.: 030 / 76 24 11 30