Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit an sich. Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten in den verschiedenen Ehrenämtern
Ehrenamtliche Richter und Schöffen sind versichert z. B. bei:
Elternvertreter sind versichert z. B. bei:
Bezirksverordnete, Bürgerdeputierte, Landesseniorenvertreter sind versichert z. B. bei:
Vereinsmitglieder eines Vereins, dessen Aufgabe die freiwillige Mitarbeit in der Straffälligenhilfe ist,
sind z.B. versichert bei:
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Handlungen, die nicht mehr im ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Das sind z.B. so genannte „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten, wie etwa das Einkaufen auf dem Hin- oder Rückweg oder die Essenspause während der ehrenamtlichen Tätigkeit.
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