Unfallkasse Berlin - Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Berlin

Was ist versichert? Was ist nicht versichert?

Unter Versicherungsschutz steht die ehrenamtliche Tätigkeit an sich. Aber auch der Weg zum Ehrenamt und zurück nach Hause ist versichert, sofern keine privaten Umwege gemacht werden.

Beispiele für versicherte Tätigkeiten in den verschiedenen Ehrenämtern

karte_richter.jpgEhrenamtliche Richter und Schöffen sind versichert z. B. bei:

  • Vor- und Hauptverhandlungen
  • Besprechungen
  • mit den Verfahren zusammenhängenden Ortsterminen 
  • Schulungen
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Wegen


Vater Sohn ElternElternvertreter sind versichert z. B. bei:

  • Elternausschusssitzungen
  • Schul- und Klassenkonferenzen
  • ...und auf den damit zusammenhängenden Wegen

 


EhrenamtBezirksverordnete, Bürgerdeputierte, Landesseniorenvertreter sind versichert z. B. bei:

  • Ausschusssitzungen 
  • Besprechungen 
  • offiziellen Besichtigungen 
  • Schulungen
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Wegen


Ehrenamt - GefangenenbetreuungVereinsmitglieder eines Vereins, dessen Aufgabe die freiwillige Mitarbeit in der Straffälligenhilfe ist,
sind z.B. versichert bei:

  • Gesprächen mit Inhaftierten in der Haftanstalt
  • Informationsgesprächen mit hauptamtlichen Mitarbeitern der JVA
  • der Teilnahme am Vorbereitungskurs „Freiwillige Mitarbeit im Justizvollzug“
  • ... und auf den damit zusammenhängenden Wegen


Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind Handlungen, die nicht mehr im ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Das sind z.B. so genannte „eigenwirtschaftliche“ Tätigkeiten, wie etwa das Einkaufen auf dem Hin- oder Rückweg oder die Essenspause während der ehrenamtlichen Tätigkeit.


Wichtige Informationen rund um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der bei der Unfallkasse Berlin versicherten ehrenamtlich Tätigen erhalten Sie auch auf den folgenden Seiten.

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