Der Geschäftsführer führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und vertritt den Versicherungsträger insoweit gerichtlich und außergerichtlich. Er ist unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Personals. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt.