Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII unfallversichert. Unter den Begriff Haushaltshilfen fallen u.a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Beschäftigten beitragsfrei, die Kosten werden vom Arbeitgeber - d. h. dem Haushaltsführenden - getragen.
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Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352