Wann besteht Versicherungsschutz?
Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert z.B.
- bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie:
Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit sowie Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen
- auf allen damit zusammenhängenden Wegen
- auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück
- bei Urlaubsbegleitungen im Rahmen der Beschäftigun
Nicht versichert sind z.B.
- Sie als Haushaltsführender und Ihr Ehegatte
- Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
- private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352