Schriftgröße   A A A

Wann besteht Versicherungsschutz?



Haushaltshilfen sind gesetzlich unfallversichert z.B.
  • bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie:
    Kochen, Waschen, Putzen, Nähen, Einkaufen, Gartenarbeit sowie Pflege und Betreuung von Kindern und Erwachsenen
  • auf allen damit zusammenhängenden Wegen
  • auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und zurück
  • bei Urlaubsbegleitungen im Rahmen der Beschäftigun

Nicht versichert sind z.B.

  • Sie als Haushaltsführender und Ihr Ehegatte
  • Gefälligkeitsleistungen von Verwandten im Haushalt
  • private Tätigkeiten während der Arbeitszeit


    Weitere Informationen erhalten Sie bei:

    Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
    Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352