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Brandschutz

Das Land Berlin hat mit den Brandschutzgrundsätzen vom 2. Oktober 1998 festgelegt, dass alle Dienststellen der Berliner Verwaltung Brandschutzkräfte zu bestellen haben. Es sollten mindestens ein Brandschutzbeauftragter und zusätzliche Brandschutzobleute benannt werden.

Um die Brandschutzkräfte auf ihre vielfältigen Aufgaben vorzubereiten, sollten diese auch entsprechend fachlich qualifiziert werden. Diese fachlichen Qualifikationen mit besonderen Schwerpunkten wie z.B. KITA und Schule können an der Verwaltungsakademie erworben werden.

Die Seminare der Unfallkasse Berlin zum Brandschutz sind dagegen reine Informationsseminare mit dem Schwerpunkt technisch-baulicher Brandschutz. Sie sind nicht mit einem Qualifikationsnachweis verbunden und vermitteln nur einen Überblick über das Brandgeschehen und die Brandverhütung.

Da die Brandschutz-Seminare der Unfallkasse sehr überlaufen sind empfehlen wir Ihnen, die Mitarbeiter die zu Brandschutzkräften qualifiziert werden sollen, bei der Verwaltungsakademie zu einem Seminar anzumelden.