Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden.
Diese Krankheiten müssen in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit.
Berufskrankheiten-Anzeige
Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden.
Berufskrankheiten-Liste
Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,