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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erleiden.
Diese Krankheiten müssen in der  Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Es ist also nicht jede arbeitsbedingte Erkrankung auch eine Berufskrankheit.

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Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden.

Berufskrankheiten-Liste

Als Berufskrankheiten werden nur Krankheiten aufgenommen, bei denen die medizinische Wissenschaft gesicherte Erkenntnisse darüber gewonnen hat,

  • dass die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird und 
  • dass bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen durch ihre versicherte Tätigkeit ausgesetzt sind.