Zu den Veranstaltungsstätten zählen zum Beispiel Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen und Schulen. Besondere Anforderungen gelten für die Bühnentechnik und deren Prüfungen. Leitung und Aufsicht der Arbeiten darf hier nur besonders ausgebildeten und erfahrenen Personen übertragen werden.
Die besonderen Anforderungen ergeben sich z.B. daraus, dass in Veranstaltungsstätten unter schwebenden Lasten sowie mit Traversen gearbeitet werden muss und die Beleuchtungsverhältnisse meist nicht optimal sind.
Spezielle fachspezifische Belange, die von bundesweitem Interesse sind, werden in der Fachgruppe "Öffentliche Verwaltung / Sachgebiet Theater" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung diskutiert, entschieden und veröffentlicht.
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Ermächtigte Sachverständige
Die Prüfung von sicherheits- und maschinentechnischen Einrichtung, die im Theater- und Veranstaltungsbereich Verwendung finden, ist regelmäßig entsprechend § 34, GUV-V C1, mindestens alle 4 Jahre durchzuführen. Da im Unterschied zu anderen Bereichen hier unter schwebenden Lasten gearbeitet und agiert wird ist es notwendig, bei der Prüfung o.g. Einrichtungen, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Um diese geforderte Qualität stets zu sichern, wurde das Anhörungsverfahren für Sachverständige installiert.
Seit 1999 läuft dieses Verfahren zur Ermächtigung von Sachverständigen, die diese Prüfungen vornehmen können. Nur diese sind dafür zugelassen. Die Zulassung ist auf 5 Jahre beschränkt. Innerhalb dieses Zeitraums muss entweder eine anerkannte Weiterbildungsveranstaltung besucht oder eine erneute Anhörung absolviert werden. Der Nachweis über die Aktualität der Ermächtigung ist aus der Bescheinigung des ermächtigten Sachverständigen ersichtlich.
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