Kann der Versicherte aufgrund der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen seinen Beruf nicht mehr oder nur erschwert ausüben, übernimmt die Unfallkasse die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Dadurch soll der Versicherte in die Lage versetzt werden, seinen früheren Beruf oder, wenn dies nicht möglich ist, einen neuen Beruf auszuüben.
Ziel ist, den Versicherten auf Dauer wieder ins Berufsleben einzugliedern.
Die Unfallkasse gewährt folgende Leistungen zur beruflichen Rehabilitation: