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Gartenhilfen
Gartenhilfen in Berlins Haushalten sind bei der Unfallkasse Berlin gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht mehr als 100 Stunden pro Kalenderjahr tätig werden und der Garten nicht größer als 2.500 m2 ist. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so ist die Zuständigkeit der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, Frankfurter Straße 126, 34121 Kassel, Tel.-Nr.: (05 61) 9 28 - 23 04, gegeben

Gastschüler
Ausländische Schüler, die als Gastschüler deutsche Schulen besuchen, sind hierbei grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert. Nur ausnahmsweise kann Versicherungsschutz bestehen, wenn eine Integration in den Unterricht der inländischen Schule erfolgt und der Gastschüler der Schulordnung unterliegt (z. B. Benotung, Abschlusszeugnis). Hierbei ist nicht nur informatorische Teilnahme am Unterricht und die Einordnung in den äußeren Rahmen des Unterrichtsbetriebes zu fordern. Kurzfristige Schulaufenthalte zum Zwecke der Orientierung über den Aufbau der Schule, Lehrmethoden usw., reichen für die Begründung des Versicherungsschutzes nicht aus. Im einzelnen sind die Richtlinien der Kultusministerien der Länder zu beachten.

Gefahr, selbstgeschaffene
Eigenes Verschulden der Versicherten am Zustandekommen des Unfalls schließt den Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit grundsätzlich nicht aus. Die Ablehnung des Zusammenhangs auf Grund einer selbstgeschaffenen Gefahrenlage = in hohem Maße leichtfertiges Verhalten des Versicherten, bei dem er mit Schädigung rechnen muss, ist daher nach der Rechtsprechung dann unerheblich, wenn ihre Herbeiführung durch die Versicherten wegen der Zielrichtung ihres "gefährlichen Handelns" mit der versicherten Tätigkeit noch wesentlich zusammenhängt. Beispiel: Überqueren der Gleise an gefährlicher Stelle, weil dies den Weg zur Arbeit verkürzt. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen, wenn die selbstgeschaffene Gefahrenlage allein wesentlich – wiederum wegen der Zielrichtung der gefahrerhöhenden Handlungsweise – auf persönlichen Umständen oder Motiven der Versicherten beruht. Beispiele: Einlassen auf eine Wettfahrt auf dem Wege zur Arbeit; überhöhte Geschwindigkeit infolge Flucht nach Verkehrsunfall auf Heimweg; Rauchen während der Arbeitsverrichtung neben offenem Benzinfass; S-Bahn-Surfen.

Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung erfordert eine gezielte und systematische Ermittlung der bestehenden und potenziellen Gefährdungen und Belastungen, die auf die Beschäftigten einwirken können. Die Ermittlung sollte z.B. durchgeführt werden, wenn Einrichtungen erweitert oder umgebaut werden, vor Anschaffung neuer Maschinen und Arbeitsmittel, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation, aber auch als Erstermittlung an bestehenden Arbeitsplätzen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst neben mechanischen, elektrischen, thermischen u. Ä. Gefährdungen auch psychische Belastungen. Mehr Infos erhalten Sie bei der Abteilung Prävention.

Gefälligkeitsleistungen
Gefälligkeitsleistungen sind nicht bei der Unfallkasse Berlin versichert.

Gemeinschaftsveranstaltungen, betriebliche
Hierzu zählen Betriebsausflüge, Jubiläumsveranstaltungen, Weihnachtsfeiern o. ä. Sie dienen im allgemeinen der Pflege der betrieblichen Gemeinschaft und des Betriebsklimas. Unfallversicherungsschutz besteht dann, wenn die Veranstaltung von der „Autorität des Unternehmers oder eines von ihm Beauftragten getragen“ wird und allen Betriebsangehörigen offen steht. Bei größeren Einrichtungen kann es sich auch um einen organisatorischen Betriebsteil (z.B. Abteilung) handeln.

Gemischte Tätigkeiten
Eine einheitliche Handlung kann untrennbar eigenwirtschaftlichen privaten und zugleich versicherten Belangen dienen. Sog. Gemischte Tätigkeiten stehen schon dann unter Versicherungsschutz, wenn sie nach Inhalt und Bedeutung wesentlich auch versicherten Zwecken dienen. Wird der betriebliche Zweck nur gelegentlich der auf jeden Fall aus privaten Gründen vorgenommenen Handlung „nebenbei miterledigt als Nebenzweck“, besteht kein Versicherungsschutz.

Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Unfallkasse Berlin ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die im Land Berlin und den Bezirken bei ihrversicherten Personen und Unternehmen.

Gesetzlicher Zuständigkeitsvorbehalt
s. Ausnahmebetriebe

Gesundheitsförderung
Gesundheit im Sinne der Weltgesundheitsorganisation ist ein Zustand vollkommenen physischen, mentalen und sozialen Wohlbefindens und nicht lediglich die Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen. Die Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (von 1986) betrachtet Gesundheitsförderung als Mittel, um den Einzelnen zu befähigen, sein individuelles und gesellschaftliches Leben positiv zu gestalten. Gesundheitsförderung umfasst ein Bündel von Strategien und Methoden, mit denen die Gesundheitsressourcen und - potenziale von Menschen gestärkt werden sollen. Dazu gehören Maßnahmen, die auf die Veränderung und Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens abzielen, als auch solche, die auf die Schaffung förderlicher Lebensbedingungen ausgerichtet sind.

Gesundheitsschäden
Gesundheitsschäden sind alle regelwidrigen Zustände des Körpers einschließlich Geist und Seele. Sie können auftreten in Form von Verletzung der materiellen Körpersubstanz wie Brüchen, Quetschungen, Stichwunden, Infektionen = Eindringen von Krankheitserregern (z. B. mit der Folge einer Tbc), etwa durch offene Wunden, durch Atmen, durch Berührung; infolge seelischer Einwirkungen auf Grund stark erregender Vorkommnisse wie Verkehrsunfall oder Geiselnahme ohne Schaden an der Körpersubstanz, aber mit erlebnisbedingtem Schockzustand, der z. B. zu Herzversagen oder langanhaltenden krankhaften Angstvorstellungen führt. Bei „psychischen Traumen“ besonders zu beachten: Vielfach spielen bei Ihrer Entstehung Veranlagungen der Versicherten mit, wie z. B. besondere Schreckhaftigkeit, Neigung zu überschießender seelischer Reaktion. Hier kann nicht deswegen allein ein Unfall abgelehnt werden. Es muss die wesentliche Ursache des seelischen Schadens ergründet werden.

Gesundheitszirkel/Arbeitsschutzzirkel
Zirkelarbeit zu Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes sind aus der Qualitätszirkelarbeit entstanden. Sie basieren auf den Prinzipien der Beteiligung und Einbeziehung der Mitarbeiter/innen und der Nutzung ihres Vor-Ort-Expertenwissens. Zirkel sind Kleingruppen von Mitarbeitern/innen mit einem externen oder internen Moderator. Ziel der Zirkelarbeit ist es, Arbeitsbelastungen und Arbeitsbedingungen zu erfassen, die die Mitarbeiter/innen vor Ort als gesundheitlich beeinträchtigend oder unfallgefährdend empfinden und die Entwicklung von Verbesserungsvorschlägen. Der Ansatz der Zirkelarbeit ist es „Betroffene zu Beteiligten“ zu machen.

Giftpflanzen
Zur Gruppe der „Giftpflanzen“ gehören solche Bäume, Sträucher und krautige Pflanzen, deren Inhaltsstoffe bei Menschen und Tieren Gesundheitsstörungen hervorrufen können. Ob und wie stark eine bestimmte Wirkstoff-Dosis bei einem Menschen als Gift wirkt, hängt von seinem Alter, seiner Konstitution und seinem Gesundheitszustand ab. Welche Pflanzen bzw. -teile wie giftig sind, was im Vergiftungsfall zu tun ist und einiges mehr können Sie unserer Broschüre „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen“ (GUV -SI 8018) entnehmen. Wir beraten Kindertagesstätten und Schulen, welche Pflanzen im Bereich von Kinderspielplätzen geeignet sind.