Haushaltsführender
Der Haushaltsführende ist nicht gesetzlich unfallversichert. Er hat auch keine Möglichkeit, sich freiwillig bei der Unfallkasse zu versichern.
Haushaltshilfe
wird gewährt, wenn - der Versicherte wegen der Durchführung der Heilbehandlung außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht ist (z. B. Krankenhausbehandlung) und ihm deshalb die Weiterführung seines Haushaltes nicht möglich ist; - ein Kind im Haushalt lebt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist; - bei ambulanter Behandlung der Haushalt wegen der Art oder Schwere des Gesundheitsschadens vom Versicherten oder einer anderen im Haushalt lebenden Person nicht weitergeführt werden kann. Die Ersatzkraft muss in der Regel selbst beschafft werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Person nicht mit dem Versicherten verwandt oder verschwägert sein darf. Für diese Personen können der Verdienstausfall und Fahrkosten erstattet werden.
Hausmeister
Personen, die für ein Einfamilienhaus tätig werden, dieses jedoch nicht selbst bewohnen, sind bei der Unfallkasse gesetzlich unfallversichert. Sobald ein Hausmeister für ein Mehrfamilienhaus, unabhängig ob er selbst darin wohnt, tätig wird, ist die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg, Tel.-Nr.: (0 40) 51 46 – 0, gegeben.
Hauspersonal
Das Hauspersonal muss vom Arbeitgeber bei der Unfallkasse Berlin angemeldet werden. Zum Hauspersonal gehören im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung: Babysitter/ Kinderbetreuer, Chauffeure, Gartenhelfer, Reinigungskräfte.
Heilbehandlung
Zu Heilbehandlung und medizinischer Rehabilitation zählen u.a.: - möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung) - unfallmedizinische qualifizierte ambulante und stationäre ärztliche Behandlung - zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz - Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln - häusliche Krankenpflege - Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen - physikalische Sprach- und Bewegungstherapie - Psychotherapie - Belastungs- und Arbeitstherapie
Höchst-Jahresarbeitsverdienst
siehe: Jahresarbeitsverdienst