Inline-Skates im Kindergarten
Müssen die Kinder Schutzkleidung und Helm tragen? Gesetzliche Vorschriften über das Tragen von Schutzkleidung gibt es nicht. Die Unfallkasse hat aber eingehende Hinweise zum Inline-Skaten herausgegeben, die auch für die Kindergartenkinder zutreffen (GUV-SI 8012): „Inline-Skaten“ mit Sicherheit). Wir empfehlen, auf das Tragen von Schutzkleidung hinzuwirken.
Insolvenzgeld
Ab dem 01.01.2009 sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften nicht mehr für den Einzug des Insolvenzgeldes zuständig. Künftig wird die Umlage zum Insolvenzgeld im Rahmen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages von den Einzugsstellen (Krankenkassen) erhoben. Für die Beitragsjahre bis einschließlich 2008 erfolgt die Abrechnung der Beiträge zum Insolvenzgeld noch durch die Unfallkasse Berlin.
Insolvenzgeldumlage
Mit dem UVMG übertrug der Gesetzgeber die Aufgabe des Einzugs der Insolvenzgeldumlage für Entgeltabrechnungszeiträume ab dem 01. Januar 2009 auf die Einzugsstellen (Krankenkassen oder Minijob-Zentrale). Die Zahlung erfolgt parallel zum Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag monatlich für das laufende Jahr. Ab Januar 2009 werden somit die Monatsbeiträge für die Insolvenzgeldumlage an die Einzugsstelle gezahlt.
Für die Beitragsjahre bis einschließlich 2008 erhalten Sie von uns noch den Bescheid über die Abrechnung der Beiträge zum Insolvenzgeld nach endgültiger Abrechnung durch die Bundesagentur für Arbeit.