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Manuelle Handhabung von Lasten
Jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.

Mehrleistungen
Personen, die im Interesse der Allgemeinheit in der Regel ehrenamtlich bzw. unentgeltlich tätig werden, erhalten nach Eintritt eines Versicherungsfalls neben den gesetzlichen Regelleistungen so genannte Mehrleistungen nach der Satzung der Unfallkasse Berlin. Von diesem Personenkreis betroffen sind sowohl Mitglieder von Hilfeleistungsinstitutionen (u.a. Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienste, usw.), wie auch Personen, die z. B. bei Verkehrsunfällen anderen Personen Erste Hilfe leisten.

Meldepflicht
Der Arbeitgeber im Privathaushalt in Berlin ist verpflichtet, dieses bei der Unfallkasse Berlin anzumelden.

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
Die MdE beschreibt den Grad der gesundheitlichen Einschränkung auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalles und ist im Entschädigungsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung von Bedeutung. Bei einer MdE unter 20 % erfolgt die Anerkennung dem Grunde nach ohne Zahlung einer Rente. Bei einer festgestellten MdE von 20 % oder mehr über die 26. Woche hinaus nach Unfalleintritt, wird eine Rente gezahlt. Die MdE darf nicht mit dem Grad der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertenrecht verwechselt werden.

Mittelbare Unfallfolge
Erleidet ein Versicherter auf Grund eines bestehenden unfallbedingten Gesundheitsschadens eine weitere Verletzung, gilt diese als mittelbare Folge des Arbeitsunfalls. Solche mittelbaren Unfallfolgen werden ebenfalls vom Unfallversicherungsträger entschädigt.