Schriftgröße   A A A
Informationen für

N

A B C D E F  G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Nahrungsaufnahme
Das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken ist grundsätzlich unabhängig von der versicherten Tätigkeit erforderlich. Es handelt sich im Regelfall daher um eine unversicherte, dem persönlichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit. Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz, wenn die betriebliche Tätigkeit eine wesentliche Ursache für den Eintritt des Unfalls bei der Nahrungsaufnahme darstellt.
Im Kindergarten steht allerdings auch die gemeinsame Nahrungsaufnahme unter erzieherischer Obhut und ist daher versichert.


Neckerei
Neckerei ist ähnlich wie Spielerei grundsätzlich nicht rechtlich wesentlich der versicherten Tätigkeit zuzurechnen, also eine unversicherte Tätigkeit.