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PC in Schule und Kindergarten
Bereits bei Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, ergonomische und gesundheitsfördernde Aspekte bei der Tätigkeit am Bildschirmlernplatz in Schule und Kindergarten zu beachten. Das bedeutet, dass die Gestaltungsanforderungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung hinsichtlich Bildschirm, Tastatur, Arbeitsbereich und Arbeitsstuhl auch in diesen Einrichtungen anzuwenden sind. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die richtige Höhe der Möblierung zu achten.

Persönliche Schutzausrüstung
Jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für seine Sicherheit und Gesundheit zu schützen.

Pflegepersonen
Wird die Pflege einer zu pflegenden Person im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflegestufe I bis III) privat und nicht beruflich erbracht, so ist die Pflegeperson bei ihren Pflegetätigkeiten gesetzlich unfallversichert.

Pflichtenübertragung
An weisungsbefugte Vorgesetzte können Pflichten des Unternehmers übertragen werden. Diese Übertragung kann Bestandteil des Arbeitsvertrages sein oder gemäß § 12 der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A1) schriftlich übertragen werden.

Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen sind technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, die vorausschauend Unfall- und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz vermeiden oder auf ein akzeptables Risiko reduzieren.

Privater Bereich
Der private Bereich ist der eigenwirtschaftlichen Tätigkeit des Versicherten zuzurechnen und deshalb in der gesetzlichen Unfallversicherung unversichert.

Privathaushalt
s. Hauspersonal

Privatrechnungen
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger schließen mit den Vertretern der Ärzteschaft Verträge über die Abrechnung der ärztlichen Leistungen. Der behandelnde Arzt ist dadurch verpflichtet, die Behandlungskosten bei Arbeits-/Schulunfällen direkt mit dem Unfallversicherungsträger abzurechnen. Privatrechnungen dürfen grundsätzlich nicht erstellt werden. Eine Erstattung von Privatrechnungen an den/die Versicherte ist daher durch die Unfallkasse Berlin nicht möglich.

Putzfrau
s. Hauspersonal