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Raumakustik
Die Raumakustik beschreibt die Ausbreitungsmöglichkeiten von Schallwellen in einem umschlossenen Raum. Durch harte Oberflächen werden die Schallwellen annähernd ungemindert reflektiert, während bei einer akustisch optimierten Oberfläche die Schallenergie in Reibungswärme umgesetzt wird und eine Reflektion nur in sehr geringem Umfang erfolgt. Zur Beurteilung der Raumakustik wird die Nachhallzeit eines impulsartigen Geräusches gemessen. Nach DIN EN ISO 11690-1 werden für Räume mit einem Volumen von weniger als 200 m3 Nachhallzeiten von 0,5 bis 0,8 Sekunden und für Räume mit einem Volumen zwischen 200 m3 und 1000 m3 eine Nachhallzeit von 0,8 bis 1,3 Sekunden empfohlen.

Reinigungskraft
s. Hauspersonal

Reha-Servicestellen
Die Unfallkasse Berlin ist Servicestelle für Rehabilitation.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss, kann sich an eine der Servicestellen wenden.
Die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation beraten und unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Rehabilitation. Sie klären Anliegen, nehmen Reha-Anträge auf und ermitteln den zuständigen Reha-Träger. Von den Servicestellen wird bei Bedarf auch der weitere Kontakt zum zuständigen Reha-Träger hergestellt und der Reha-Antrag unverzüglich dorthin weitergeleitet. Somit kann das Reha-Management schnell und ohne Reibungsverluste vom zuständigen Reha-Träger übernommen werden. Auch im laufenden Reha-Verfahren können sich Ratsuchende bei Bedarf erneut an diese Servicestelle wenden.
Die gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation sollen vor allem behinderten Menschen das Leben leichter machen. Denn für alle Fragen oder Anträge zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ist die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation ein zusätzlicher Ansprechpartner.

Ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation, gliedert sich nach Postleitzahlen oder Ort und ist im Internetangebot www.reha-servicestellen.de abrufbar.

Reisekosten
Die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben gem. § 43 Abs. 5 SGB VII gemeinsame Richtlinien über Reisekosten erarbeitet. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist stets das preisgünstigste Verkehrsmittel zu benutzen. Reisekosten können für unfallbedingte erforderliche Fahrten zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, unter Umständen auch von Angehörigen, erstattet werden. Im Zweifelsfall sollte vorherige Rücksprache mit dem Unfallversicherungsträger genommen werden.