Wann ist mein Kind unfallversichert?

Bei uns sind die Kinder während der Zeit in der Tageseinrichtung versichert.
Versichert sind die Kinder:
- während des Besuchs der Krippe, des Hortes, der Kindertagesstätte (Kita) oder des Kindergartens
- auf Ausflügen und Besichtigungen, bei Feiern, die von der Kita organisiert sind
- auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Kita oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.
- Kinder, die von einer Tagesmutter betreut werden, stehen auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es sich um eine vom Bezirksamt als geeignet bewertete Tagesmutter (Tagespflegeperson nach Sozialgesetzbuch VIII) handelt.
- Was bei einem Unfall zu tun ist
- Was wir leisten
Nicht versichert sind die Kinder:
- in Frühförderstellen und Förderstellen
- in Kinder- und Wohnpflegeheimen
Inforamtionsbroschüren zum Download
Info-Broschüre : Sicher und gesund in der Kita
Info-Faltblatt: Versicherungsschutz für Kita-Kinder