Unfallkasse Berlin - Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Berlin

Prüf- und Beratungsdienst

Der Prüf- und Beratungsdienst der Unfallkasse Berlin steht weiterhin den Lohn- und Gehaltsstellen sowie den Personalabteilungen der versicherten Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gern führen wir Beratungsgespräche – sei es telefonisch oder auch persönlich.

Wichtige Neuerungen im Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung

Am 30. Oktober 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)" beschlossen. Das Gesetz enthält u.a. wichtige Neuerungen im Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung, die wir Ihnen nachfolgend näher erläutern möchten.

Ab dem Jahr 2012 wird der Lohnnachweis an die Unfallversicherung vollständig entfallen. An seine Stelle tritt das so genannte erweiterte Meldeverfahren der Rentenversicherung. Das heißt: Als Arbeitgeber müssen Sie bereits ab dem 01.01.2009 die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung parallel an die Rentenversicherung melden. Dazu wird für die Unfallversicherung ein eigener Datenbaustein in das DEÜV-Verfahren integriert, das Datenerfassungs- und Übermittlungs-Verfahren in der Sozialversicherung – mit diesem Verfahren übermitteln Sie bereits heute die Daten zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hintergrund dieser Neuerung ist, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherung zukünftig auch die Daten zur Unfallversicherung prüfen sollen.

Statt einer jährlichen Meldung für das gesamte Unternehmen, melden Sie als Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 nun für jeden Mitarbeiter individualisierte Daten zur Unfallversicherung im Rahmen der Entgeltmeldungen an die Einzugsstellen. Bitte beachten Sie, dass wir in einer Übergangsphase immer noch den Lohnnachweis von Ihnen benötigen. Dieser Nachweis entfällt für Sie erst ab dem 01.01.2012.

Bereits ab dem 01.01.2010 werden Betriebsprüfungen für Prüfzeiträume ab 2009 nur noch von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Für die Prüfzeiträume vor 2009 bleiben die Unfallversicherungsträger zuständig.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Änderungen im Meldeverfahren nicht durch uns veranlasst sind. Wir bedauern, falls Ihnen durch die Neuregelung zusätzlicher Aufwand entstehen sollte.

Folgende Hinweise bitten wir Sie zu beachten:
Bitte achten Sie darauf, dass die Software, die Sie für die Lohnbuchhaltung 2009 verwenden, den Datenbaustein für die Unfallversicherung vorsieht. Diverse Abrechnungsprogramme können noch keine Meldungen mit den Daten zur Unfallversicherung erzeugen, sodass die bestehende Software angepasst oder eine neue Software angeschafft werden muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Service Ihres Softwareanbieters.

Für welche Arbeitnehmer muss eine Meldung vorgenommen werden?
Der Datenbaustein zur Unfallversicherung muss für alle Personen ausgefüllt werden, für die auch eine DEÜV-Meldung gemacht wird. Erstmals muss für geringfügig kurzzeitig Beschäftigte nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine Jahresmeldung abgegeben werden.

Folgende Angaben übermitteln Sie künftig bitte für jeden Ihrer Arbeitnehmer mit jeder Sendung des Datenbausteines Unfallversicherung (DBUV) im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens an die Einzugstelle:

1. Betriebsnummer der Unfallkasse Berlin

2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens

3. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt

4. Gefahrtarifstelle

5. Arbeitsstunden

Beachten Sie hierzu bitte folgende Erläuterungen – in Klammern Feldbezeichnungen im DBUV:

1. Betriebsnummer des Unfallversicherungs-Trägers (BBNR-UV)
Um zu kennzeichnen, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, muss in der Meldung die Betriebsnummer des UV-Trägers angegeben werden.

Unsere Betriebsnummer lautet: 90276713

Die Betriebsnummer finden Sie in der Fußzeile unserer Schreiben.

2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens (MTNR)
Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf unseren Lohnnachweisen, Bescheiden zum Vorschuss und Abrechnung der Umlage.

3. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
Melden Sie hier bitte das unfallversicherungspflichtige Jahresentgelt des betreffenden Arbeitnehmers. Dieses ist nach den gleichen Grundsätzen wie bisher, d.h. unter Einschluss der steuerfreien Sonn-, Feiertags - und Nachtzuschläge und unter Berücksichtigung der Jahresarbeitsverdienstgrenze zu ermitteln.

Für die Unfallkasse Berlin beträgt sie je Versichertem für:

2008 - EUR 68.586,00
2009 - EUR 69.552,00

4. Gefahrtarifstelle (GTS)
Hier ist Ihre Umlagegruppe einzutragen.
Ihre Umlagegruppe finden Sie auf unseren Lohnnachweisen, Bescheiden zum Vorschuss und Abrechnung der Umlage.

5. Arbeitsstunden (ARBSTD)
Arbeitgeber erfüllen ihre Meldepflicht, wenn sie bezüglich der zu meldenden Arbeitszeit nach folgendem Schema vorgehen:

Stufe 1
Es sind die tatsächlich (nicht: vertraglich) geleisteten Arbeitsstunden zu melden. Es sind nur volle Arbeitsstunden anzugeben. Ausfallzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Feiertagen etc. dürfen nicht mit eingerechnet werden.

Stufe 2
Sind diese Angaben z. B. wegen fehlender Aufzeichnungen oder fehlender Software nicht möglich, müssen die vollen Arbeitsstunden angegeben werden, die vertraglich geschuldet oder tariflich geschuldet sind.

Stufe 3
Sollte auch dies nicht möglich sein, ist wie folgt vorzugehen: Auf der Grundlage des jährlich von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) festgelegten Vollarbeiterrichtwertes ist der Anteil der Arbeitszeit des Arbeitnehmers an diesem Richtwert zu melden. Für 2008 beträgt er für einen ganztägig Beschäftigten 1.610 Arbeitsstunden pro Jahr.

Bei nicht ganzjähriger bzw. nicht ganztägiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber den entsprechenden Anteil angeben.
Die geleisteten Arbeitsstunden sind künftig für die Dauer der Übergangsphase (31.12.2011) mit dem Lohnnachweis zu melden.

Downloads:

Lohn- und Entgeldnachweise


Informationsblätter
Wichtige Informationen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen stellen wir Ihnen als Informationsblätter zur Verfügung.
Diese können kostenlos heruntergeladen werden.


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Simone Gozdzik
Telefon: 030 / 7624 – 1173.


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