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Prüf- und BeratungsdienstDer Prüf- und Beratungsdienst der Unfallkasse Berlin steht weiterhin den Lohn- und Gehaltsstellen sowie den Personalabteilungen der versicherten Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Gern führen wir Beratungsgespräche – sei es telefonisch oder auch persönlich. Wichtige Neuerungen im Meldeverfahren zur gesetzlichen UnfallversicherungAm 30. Oktober 2008 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)" beschlossen. Das Gesetz enthält u.a. wichtige Neuerungen im Meldeverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung, die wir Ihnen nachfolgend näher erläutern möchten. Ab dem Jahr 2012 wird der Lohnnachweis an die Unfallversicherung vollständig entfallen. An seine Stelle tritt das so genannte erweiterte Meldeverfahren der Rentenversicherung. Das heißt: Als Arbeitgeber müssen Sie bereits ab dem 01.01.2009 die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung parallel an die Rentenversicherung melden. Dazu wird für die Unfallversicherung ein eigener Datenbaustein in das DEÜV-Verfahren integriert, das Datenerfassungs- und Übermittlungs-Verfahren in der Sozialversicherung – mit diesem Verfahren übermitteln Sie bereits heute die Daten zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hintergrund dieser Neuerung ist, dass die Betriebsprüfer der Rentenversicherung zukünftig auch die Daten zur Unfallversicherung prüfen sollen. Statt einer jährlichen Meldung für das gesamte Unternehmen, melden Sie als Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 nun für jeden Mitarbeiter individualisierte Daten zur Unfallversicherung im Rahmen der Entgeltmeldungen an die Einzugsstellen. Bitte beachten Sie, dass wir in einer Übergangsphase immer noch den Lohnnachweis von Ihnen benötigen. Dieser Nachweis entfällt für Sie erst ab dem 01.01.2012. Bereits ab dem 01.01.2010 werden Betriebsprüfungen für Prüfzeiträume ab 2009 nur noch von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Für die Prüfzeiträume vor 2009 bleiben die Unfallversicherungsträger zuständig. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Änderungen im Meldeverfahren nicht durch uns veranlasst sind. Wir bedauern, falls Ihnen durch die Neuregelung zusätzlicher Aufwand entstehen sollte. Folgende Hinweise bitten wir Sie zu beachten: Für welche Arbeitnehmer muss eine Meldung vorgenommen werden? Folgende Angaben übermitteln Sie künftig bitte für jeden Ihrer Arbeitnehmer mit jeder Sendung des Datenbausteines Unfallversicherung (DBUV) im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens an die Einzugstelle: 1. Betriebsnummer der Unfallkasse Berlin 2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens 3. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt 4. Gefahrtarifstelle 5. Arbeitsstunden Beachten Sie hierzu bitte folgende Erläuterungen – in Klammern Feldbezeichnungen im DBUV: 1. Betriebsnummer des Unfallversicherungs-Trägers (BBNR-UV) 2. Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens (MTNR) 3. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt) Für die Unfallkasse Berlin beträgt sie je Versichertem für: 2008 - EUR 68.586,00 4. Gefahrtarifstelle (GTS) 5. Arbeitsstunden (ARBSTD) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Downloads: Wichtige Informationen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen stellen wir Ihnen als Informationsblätter zur Verfügung. Diese können kostenlos heruntergeladen werden.
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