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Wann sind Studierende gesetzlich unfallversichert?

Studierende Flur ang by Fancy

Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht für eingeschriebene (ordentliche) Studierende:

  • während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie die Teilnahme an deren Repetitorien oder Exkursionen
  • während des Besuchs von Hochschul- und Fachbereichsbibliotheken
  • bei Tätigkeiten im Rahmen der Studentenselbstverwaltung
  • auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen

    Dies gilt auch bereits für den Weg zur Immatrikulation.

Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht nicht:

  • bei Studienarbeiten, die Sie zu Hause erledigen
  • im Rahmen privater Studienfahrten
  • bei Betriebspraktika (siehe auch unter Praktikum)
  • während privater Repetitorien
  • bei privaten Unterbrechungen der Wege zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung oder Umwegen aus privaten Gründen
  • privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

Ausführlichere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Studierende finden Sie auch in den Info-Broschüren:


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