Wann sind Studierende gesetzlich unfallversichert?

Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht für eingeschriebene (ordentliche) Studierende:
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während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
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bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie die Teilnahme an deren Repetitorien oder Exkursionen
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während des Besuchs von Hochschul- und Fachbereichsbibliotheken
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bei Tätigkeiten im Rahmen der Studentenselbstverwaltung
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auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen
Dies gilt auch bereits für den Weg zur Immatrikulation.
Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht nicht:
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bei Studienarbeiten, die Sie zu Hause erledigen
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im Rahmen privater Studienfahrten
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bei Betriebspraktika (siehe auch unter
Praktikum)
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während privater Repetitorien
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bei privaten Unterbrechungen der Wege zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung oder Umwegen aus privaten Gründen
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privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
Ausführlichere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Studierende finden Sie auch in den Info-Broschüren:
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