Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat für die Mexikanische Grippe ("Schweinegrippe") die Warnphase 5 ausgerufen. Die Risikoeinschätzung für Deutschland ändert sich dadurch nicht. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen vorsorglich darauf hin, dass bei tatsächlichen oder vermuteten Infektionen mit Schweinegrippe der Beschluss 609 des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS anwendbar ist. Es wird empfohlen, auf die aktuellen Berichte des Robert Koch-Instituts zu achten.
Mit Blick auf die Belange des Arbeitsschutzes werden in Beschluss 609 insbesondere für exponierte Personen im Gesundheitswesen, die andere Personen untersuchen, behandeln, pflegen oder versorgen, die an einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenza erkrankt oder krankheitsverdächtig sind sowie für Beschäftigte, die mit der Erstversorgung von Verdachtsfällen oder Erkrankten betraut sind (z.B. Kabinenpersonal in Flugzeugen oder weiteres Einsatzpersonal) nachfolgende Schutzmaßnahmen empfohlen:
Unterweisung hinsichtlich der Übertragungswege und der zu beachtenden Schutzmaßnahmen, ggf. auch zur Schutzimpfung.
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Für den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung gilt folgende Empfehlung:
Ein Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske), der NICHT den Anforderungen an eine FFP1-Atemschutzmaske entspricht, bietet häufig KEINEN ausreichenden Schutz vor einer Infektion.
Das zeigte eine Studie des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung (http://www.dguv.de/bgia/de/pub/grl/pdf/2006_003.pdf).
Der Beschluss 609 enthält weiterhin Hinweise zum richtigen Gebrauch und zur sachgerechten Entsorgung von benutzter Schutzausrüstung sowie Anwendungsbeispiele für Schutzmaßnahmen bei speziellen Tätigkeiten.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz bei Pandemiegefahr:
Der Beschluss 609 ist auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de abrufbar. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihn ebenfalls in ihr Informationsangebot unter www.dguv.de , Webcode d91363 übernommen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stellt auf ihren Webseiten Informationen zur Vorbereitung auf eine Pandemie für Arztpraxen und Apotheken bereit: