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Gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtlich TätigeViele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie leisten einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft. Bei der Vielzahl von Einsatzfeldern können sich dabei - genau wie im hauptamtlichen Gut zu wissen: Ehrenamtlich Tätige sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Versicherungsschutz ist für den ehrenamtlich Tätigen kostenlos. Die Beiträge dafür werden von der öffentlichen Hand oder von der Einrichtung aufgebracht, für die der „Ehrenämtler“ tätig ist.
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