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Wie hoch ist der Beitrag?

Der Beitrag wird pauschal pro beschäftigter Person und Kalenderjahr erhoben. 

Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben:


  • Für Beschäftigte in Privathaushalten mit einem monatlichem Einkommen bis 400 Euro wird nach der Zahl der Beschäftigten ein pauschaler Mindestbeitrag in Höhe von 45 Euro pro Kalenderjahr erhoben, soweit der Beitragsseinzug nicht über die Minijobzentrale erfolgt. 
  • Für Beschäftigte in Privathaushalten, die ein monatliches Einkommen über 400 Euro erhalten, wird ein Mindestbeitrag in Höhe von 90 Euro pro Kalenderjahr erhoben.
  • Bei einem Haushalt, der im Kalenderjahr für höchstens zwei Monate nur eine Haushaltshilfe beschäftigt hat, kann von einer Beitragserhebung abgesehen werden.

    Diese Beiträge werden - im Gegensatz zu anderen Zweigen der Sozialversicherung - allein vom Arbeitgeber, d. h., dem Haushaltsvorstand, aufgebracht.

    Eine Anrechnung auf das Entgelt darf nicht erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Robin Siegmund, Tel.: 76 24 - 1169
Yusuf Gül, Tel.: 76 24 - 1352