Selbstverwaltung und Geschäftsführung
Die Unfallkasse ist Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung besteht aus den beiden ehrenamtlichen Organen Vertreterversammlung
und Vorstand
. Ferner existieren besondere Ausschüsse
. Die ehrenamtlichen Organe sind paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt, deren Amtszeit sechs Jahre beträgt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt jährlich zwischen dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Neben den ehrenamtlichen Organen der Selbstverwaltung hat die Unfallkasse als weiteres Organ noch den hauptamtlichen Geschäftsführer
.