Unfallversicherungsschutz in der Hochschule

Wann sind Studierende gesetzlich unfallversichert?
Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht für eingeschriebene (ordentliche) Studierende:
- während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie die Teilnahme an deren Repetitorien oder Exkursionen
- während des Besuchs von Hochschul- und Fachbereichsbibliotheken
- beim Hochschulsport
- bei Tätigkeiten im Rahmen der Studentenselbstverwaltung
- auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen
Dies gilt auch bereits für den Weg zur Immatrikulation
Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht nicht:
bei Studienarbeiten, die Sie zu Hause erledigen
im Rahmen privater Studienfahrten
bei Betriebspraktika (siehe auch unter Praktikum)
während privater Repetitorien
bei privaten Unterbrechungen der Wege zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung oder Umwegen aus privaten Gründen
privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
Ausführlichere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Studierende finden Sie auch in den Info-Broschüren:
Studieren aber sicher (UKB SI 08)
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen (GUV-SI 8083)
Gesetzliche Unfallversicherung bei Auslandsfahrten (GUV-SI 8060)