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Unfallversicherungsschutz in der Hochschule

Studierende UV Schutz Hochschule by Fancy

Wann sind Studierende gesetzlich unfallversichert?
Der Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht für eingeschriebene (ordentliche) Studierende:

  • während des Besuchs von Vorlesungen und Seminaren
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten, wie die Teilnahme an deren Repetitorien oder Exkursionen
  • während des Besuchs von Hochschul- und Fachbereichsbibliotheken
  • beim Hochschulsport
  • bei Tätigkeiten im Rahmen der Studentenselbstverwaltung 
  • auf allen damit zusammenhängenden unmittelbaren Wegen
    Dies gilt auch bereits für den Weg zur Immatrikulation

Versicherungsschutz über die Unfallkasse Berlin besteht nicht:

  • bei Studienarbeiten, die Sie zu Hause erledigen
  • im Rahmen privater Studienfahrten
  • bei Betriebspraktika (siehe auch unter Praktikum)
  • während privater Repetitorien
  • bei privaten Unterbrechungen der Wege zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung oder Umwegen aus privaten Gründen
  • privaten Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

Ausführlichere Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Studierende finden Sie auch in den Info-Broschüren: