Frühjahrsputz: Haushaltshilfen müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet sein Berlin, im März 2010 Kaum ist der Schnee geschmolzen, beginnt in vielen Haushalten der Frühjahrsputz. Wer dafür eine Hilfe beschäftigt, muss sie zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden, denn auch Privatleute, die nur zeitweise eine Unterstützung im Haushalt haben, sind dem Gesetz nach Arbeitgeber und damit für die Unfallversicherung ihrer Hilfe zuständig. Darauf weist die Unfallkasse Berlin (UKB) hin. Weiter...