WEBVTT

00:00:01.490 --> 00:00:04.430
Ob im Außendienst oder im Kundenservice

00:00:04.430 --> 00:00:06.630
– Gewalt kann an jedem Arbeitsplatz

00:00:06.630 --> 00:00:07.130
vorkommen.

00:00:07.690 --> 00:00:09.010
Das geschieht vielfältig.

00:00:09.710 --> 00:00:12.770
Verbal durch Beleidigungen, physisch durch Übergriffe

00:00:12.770 --> 00:00:14.610
oder auch sexuelle Belästigung.

00:00:15.710 --> 00:00:17.810
Jede Form beeinträchtigt die Sicherheit und

00:00:17.810 --> 00:00:19.090
Gesundheit der Beschäftigten.

00:00:19.750 --> 00:00:20.830
Das hat oft Folgen.

00:00:21.490 --> 00:00:24.090
Für Betroffene – physische Verletzungen und

00:00:24.090 --> 00:00:26.030
psychische Folgen wie Angst und Stress.

00:00:26.030 --> 00:00:29.630
Für Betriebe – erhöhte Fehlzeiten, sinkende

00:00:29.630 --> 00:00:32.670
Produktivität und ein belastetes Betriebsklima.

00:00:33.370 --> 00:00:35.650
Für die Gesellschaft – steigende Kosten

00:00:35.650 --> 00:00:38.390
im Gesundheitswesen und wirtschaftliche Einbußen.

00:00:39.190 --> 00:00:41.470
Das wichtigste Instrument zur Vorbeugung von

00:00:41.470 --> 00:00:44.250
Gewalt ist die Gefährdungsbeurteilung.

00:00:44.550 --> 00:00:47.110
Sie hilft, potenzielle Risiken zu identifizieren

00:00:47.110 --> 00:00:49.070
und gezielte Maßnahmen nach dem

00:00:49.070 --> 00:00:50.170
TOP-Prinzip einzuleiten.

00:00:50.170 --> 00:00:52.230
TOP – das heißt technische vor

00:00:52.230 --> 00:00:55.110
organisatorischen, vor personenbezogenen Maßnahmen.

00:00:55.830 --> 00:00:58.750
Technische Maßnahmen wie beispielsweise bauliche Trennungen

00:00:58.750 --> 00:01:01.130
und Alarmsysteme erhöhen die Sicherheit.

00:01:01.770 --> 00:01:04.790
Organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Teamarbeit

00:01:04.790 --> 00:01:07.510
und klare Abläufe reduzieren Risiken.

00:01:08.010 --> 00:01:11.150
Personenbezogene Maßnahmen wie unter anderem Schulungen

00:01:11.150 --> 00:01:14.690
in Deeskalation stärken die Handlungskompetenz der

00:01:14.690 --> 00:01:15.370
Beschäftigten.

00:01:15.370 --> 00:01:18.050
Es ist Aufgabe der Arbeitgebenden, ihre

00:01:18.050 --> 00:01:20.670
Beschäftigten auch vor Gewalteinwirkungen zu schützen.

00:01:22.090 --> 00:01:25.110
Gewaltprävention ist eine Führungsaufgabe und ist

00:01:25.110 --> 00:01:28.150
Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, um ein sicheres

00:01:28.150 --> 00:01:29.790
Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

