Wer übernimmt die Kosten?

Für die Versicherten:

Für die Versicherten der Unfallkasse Berlin ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei. 

Für die Unternehmen:

In der Allgemeinen Unfallversicherung werden die Aufwendungen auf die Unternehmer, d. h. auf das Land Berlin (Senatsverwaltungen), die Bezirksverwaltungen sowie die selbständigen und nicht selbständigen Unternehmen des Landes Berlin entsprechend ihrer Entgeltsummen umgelegt.

In der Schüler-Unfallversicherung (Kinder in Kindertagesstätten, Hortkinder, Schüler und Studierende) sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung für die besonderen versicherten Personengruppen tragen das Land Berlin bzw. die Bezirksverwaltungen die Kosten.

Das Leistungsangebot der Unfallkasse Berlin ist vielfältig und leitet sich aus den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches VII ab. Daher entstehen den Unternehmen in aller Regel keine Kosten, wenn sie die Präventionsleistungen der Unfallkasse Berlin in Anspruch nehmen.