Betriebe und Einrichtungen
Einrichtungen der Bezirke und des Landes, selbständige Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind in der Unfallkasse Berlin versichert. Für die Sicherheit und Gesundheit in diesen Einrichtungen und Betrieben stehen zahlreiche Informationen zur Verfügung.
Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die DGUV haben einen gemeinsamen Arbeitsschutzstandard zur Eindämmung von COVID-19 verabschiedet. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt bis einschließlich 25. Mai 2022.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArBSchV)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (aktualisiert)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – PDF öffnen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – Branchenspezifische Konkretisierungen (Die Excel-Tabelle auf der Website der DGUV wird fortlaufend aktualisiert).