Gut vorgesorgt
„Wer trifft wichtige Entscheidungen
für mich, wenn ich nicht mehr ei-
genständig bin? Was passiert mit
meinem Nachlass? Was passiert
mit mir?“
Diese Fragen bewegen viele Men-
schen. Antworten und Hilfestellun-
gen bietet das
Vorsorge-Set
der
Stiftung Warentest. Die Themen
Patientenverfügung, Testament,
Betreuungsverfügung und Vorsor-
gevollmacht werden allgemeinver-
ständlich und durch Fallbeispiele
erklärt.
Eine umfassende Anleitung hilft
beim Ausfüllen der enthaltenen
Formulare.
später nicht zu einem Streit kommt.
Manchmal ist es sinnvoll, zwei Voll-
machten zu geben, zum Beispiel eine
für medizinische und eine für finanzi-
elle Angelegenheiten. Mehr als zwei
Vollmachtnehmer sollte man nicht
einsetzen, um die Übersicht nicht zu
verlieren. Günstig ist es, eine der bei-
den Personen konkret zu benennen,
die dann das letzte Wort hat, wenn
schnelle Entscheidungen getroffen
werden müssen.
Von jeder Vollmacht sollte es zwei
Originale geben, je eins für den Voll-
machtgebenden und eins für denje-
nigen, der die Vollmacht bekommt.
Jeder zusätzliche Empfänger einer
Vollmacht bekommt ebenfalls ein Ori-
ginal. Ein Tipp: Legen Sie einen Zettel
in Ihr Portemonnaie mit dem Namen
des Bevollmächtigten und seiner Te-
lefonnummer.
Die Verfügungen sind so lange bin-
dend, bis der Verfügungsgeber sie
in einigen Punkten oder auch völlig
zurücknimmt. Empfehlenswert ist
es, den Verfügungsgeber regelmäßig
aktiv bestätigen zu lassen, dass das
Niedergeschriebene noch immer gilt.
Es gibt keine generelle Vorgabe, wie
eine Vollmacht oder Verfügung ver-
fasst sein muss. Formulieren Sie
selbst frei und fügen Sie alle wichti-
gen Punkte an. Das kann durchaus
einige Zeit dauern, da erfahrungsge-
mäß bei der Beschäftigung mit dem
Thema oft noch weitere Aspekte hin-
zukommen. Beim Aufsetzen von Voll-
machten und Verfügungen können
auch Betreuungsvereine helfen. Einen
Betreuungsverein in der Nähe findet
man, indem man den Suchbegriff „Be-
treuungsverein“ mit Postleitzahl in
eine Internet-Suchmaschine eingibt.
Keine der drei Vollmachten oder Ver-
fügungen muss durch einen Notar
beglaubigt werden, allerdings kann
es, zum Beispiel bei beginnender De-
menz, sinnvoll sein, dass der Haus-
arzt die Vollmacht gegenzeichnet.
Dr. Susanne Woelk
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister
(ZVR) mit Sitz in Berlin ist die Re-
gistrierungsstelle für private sowie
notarielle Vorsorgevollmachten,
Betreuungsverfügungen und Pati-
entenverfügungen.
Das ZVR soll sicherstellen, dass
eine Vorsorgeurkunde im Betreu-
ungsfall auch gefunden wird.
Für die Registrierung einer Vor-
sorgeurkunde im ZVR wird eine
einmalige Gebühr erhoben. Än-
derungen von Eintragungen sind
grundsätzlich gebührenpflichtig.
Es gibt aber Ausnahmen.
Mehr Informationen unter
www.vorsorgeregister.de11
Magazin für pflegende Angehörige