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Gut vorgesorgt

„Wer trifft wichtige Entscheidungen

für mich, wenn ich nicht mehr ei-

genständig bin? Was passiert mit

meinem Nachlass? Was passiert

mit mir?“

Diese Fragen bewegen viele Men-

schen. Antworten und Hilfestellun-

gen bietet das

Vorsorge-Set

der

Stiftung Warentest. Die Themen

Patientenverfügung, Testament,

Betreuungsverfügung und Vorsor-

gevollmacht werden allgemeinver-

ständlich und durch Fallbeispiele

erklärt.

Eine umfassende Anleitung hilft

beim Ausfüllen der enthaltenen

Formulare.

später nicht zu einem Streit kommt.

Manchmal ist es sinnvoll, zwei Voll-

machten zu geben, zum Beispiel eine

für medizinische und eine für finanzi-

elle Angelegenheiten. Mehr als zwei

Vollmachtnehmer sollte man nicht

einsetzen, um die Übersicht nicht zu

verlieren. Günstig ist es, eine der bei-

den Personen konkret zu benennen,

die dann das letzte Wort hat, wenn

schnelle Entscheidungen getroffen

werden müssen.

Von jeder Vollmacht sollte es zwei

Originale geben, je eins für den Voll-

machtgebenden und eins für denje-

nigen, der die Vollmacht bekommt.

Jeder zusätzliche Empfänger einer

Vollmacht bekommt ebenfalls ein Ori-

ginal. Ein Tipp: Legen Sie einen Zettel

in Ihr Portemonnaie mit dem Namen

des Bevollmächtigten und seiner Te-

lefonnummer.

Die Verfügungen sind so lange bin-

dend, bis der Verfügungsgeber sie

in einigen Punkten oder auch völlig

zurücknimmt. Empfehlenswert ist

es, den Verfügungsgeber regelmäßig

aktiv bestätigen zu lassen, dass das

Niedergeschriebene noch immer gilt.

Es gibt keine generelle Vorgabe, wie

eine Vollmacht oder Verfügung ver-

fasst sein muss. Formulieren Sie

selbst frei und fügen Sie alle wichti-

gen Punkte an. Das kann durchaus

einige Zeit dauern, da erfahrungsge-

mäß bei der Beschäftigung mit dem

Thema oft noch weitere Aspekte hin-

zukommen. Beim Aufsetzen von Voll-

machten und Verfügungen können

auch Betreuungsvereine helfen. Einen

Betreuungsverein in der Nähe findet

man, indem man den Suchbegriff „Be-

treuungsverein“ mit Postleitzahl in

eine Internet-Suchmaschine eingibt.

Keine der drei Vollmachten oder Ver-

fügungen muss durch einen Notar

beglaubigt werden, allerdings kann

es, zum Beispiel bei beginnender De-

menz, sinnvoll sein, dass der Haus-

arzt die Vollmacht gegenzeichnet.

Dr. Susanne Woelk

Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister

(ZVR) mit Sitz in Berlin ist die Re-

gistrierungsstelle für private sowie

notarielle Vorsorgevollmachten,

Betreuungsverfügungen und Pati-

entenverfügungen.

Das ZVR soll sicherstellen, dass

eine Vorsorgeurkunde im Betreu-

ungsfall auch gefunden wird.

Für die Registrierung einer Vor-

sorgeurkunde im ZVR wird eine

einmalige Gebühr erhoben. Än-

derungen von Eintragungen sind

grundsätzlich gebührenpflichtig.

Es gibt aber Ausnahmen.

Mehr Informationen unter

www.vorsorgeregister.de

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Magazin für pflegende Angehörige