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Hilfeleistende/ Retter/ Dienstverpflichtete

Ehrenamt - Johanniter Unfallhilfe

Hilfeleistende sind versichert, wenn Sie bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus einer akuten Gefahr für seine Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen:

  • bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn 
  • bei einer Brandkatastrophe
  • bei einer Überschwemmung

Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer strafrechtlich verdächtigen Person oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen sind versichert z. B.,

  • beim Versuch, einen Einbrecher festzuhalten
  • wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, z. B. von einem Polizeibeamten