Hilfeleistende sind versichert, wenn Sie bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus einer akuten Gefahr für seine Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen:
Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer strafrechtlich verdächtigen Person oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen sind versichert z. B.,