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Erste-Hilfe-Ausbildung | Unfallkasse Berlin

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Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung

Eine Person macht eine HLW bei einer auf dem Boden liegenden Person (gezeichnet)

Es kann jederzeit passieren: Eine Person verletzt sich und braucht Erste Hilfe. Dann ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt.

Die Unfallkasse Berlin unterstützt dabei die Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen für Ihre versicherten Betriebe. 

Ausbildung beantragen: So geht´s

1. Kostenübernahme beantragen

Beantragen Sie schriftlich spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn die Kostenübernahme zur Aus- und Fortbildung bei der Unfallkasse Berlin und nutzen Sie dafür folgende Formulare:

2. Gutscheine erhalten

Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie von uns Gutscheine per Post, um eine vereinfachte Abrechnung der Lehrgangsgebühren mit verschiedenen Ausbildungsorganisationen zu ermöglichen. Ein Versand der Gutscheine per E-Mail ist nicht möglich.

Die Gebühren werden direkt zwischen den ermächtigten Ausbildungsorganisationen und der Unfallkasse Berlin abgerechnet.

3. Termine vereinbaren 

Die Termine für eine Erste-Hilfe-Ausbildung können Sie nach Erhalt der Gutscheine mit den ermächtigten Ausbildungsorganisationen selbst vereinbaren. Eine Übersicht der Ausbildungsorganisationen in Berlin finden Sie unter www.bg-qseh.de.

Kosten: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden in den Mitgliedsbetrieben und -einrichtungen übernimmt auf Antrag die Unfallkasse Berlin (§23 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII).

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beteiligt sich für die bei ihr versicherten Kindertagesstätten an den Ausbildungskosten. Die Aufteilung und Abrechnung erfolgt automatisch durch die Unfallkasse Berlin, ohne dass für die Versicherten zusätzlicher Aufwand entsteht.

Hinweis: Es werden keine Kosten an Ausbildungsorganisationen erstattet, die nicht in der Liste der ermächtigten Ausbildungsorganisationen aufgeführt sind.

Nein

Die Gebühren werden direkt zwischen den ermächtigten Ausbildungsorganisationen und der Unfallkasse Berlin abgerechnet.

Die Gutscheine sind ausschließlich im laufenden Kalenderjahr gültig.

Bitte beachten Sie, dass die Unfallkasse Berlin die Lehrgangsgebühren nur für die Personen trägt, für die ein Gutschein vorliegt und die tatsächlich beim Lehrgang anwesend waren. Vom Veranstalter in Rechnung gestellte Ausfallgebühren können wir nicht übernehmen. Weitere entstehende Kosten müssen von der Einrichtung übernommen werden.

Für welche Personen werden die Kosten übernommen?

Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung werden durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen für

  • 5 Prozent der Beschäftigten in Verwaltungsbetrieben, 
  • 10 Prozent der Beschäftigten in sonstigen Betrieben.

Nicht übernommen werden die Kosten für

  • Beamte,
  • Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen,
  • und für Personen mit medizinischen Qualifikationen, z. B. medizinische Heilberufe oder Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter.

Die Kosten werden alle zwei Jahre übernommen für

  • fest angestellte Lehrkräfte,
  • Sekretariatsbeschäftigte und,
  • Hausmeisterinnen und Hausmeister.  

Nicht übernommen werden die Kosten für

  • Referendarinnen und Referendare,
  • Schülerinnen und Schüler.

Die Kosten werden alle zwei Jahre übernommen für

  • 50 Prozent der Gesamtmitarbeiteranzahl.

In Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden die Kosten alle zwei Jahre übernommen für

  • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
  • das gilt auch für in der Einrichtung tätige sozialpädagogische Fachkräfte nach § 11(2) VO KitaFöG. 

Nicht übernommen werden die Kosten für weitere Angestellte, z. B.

  • pädagogische Assistenzen,
  • Küchenpersonal,
  • Praktikanten und Praktikantinnen,
  • Hausmeister und Hausmeisterinnen,
  • Auszubildende,
  • berufsbegleitende Erzieherinnen und Erzieher,
  • Personen im freiwilligen Jahr (FSJ) etc.

In städtischen Kitas werden die Kosten alle zwei Jahre übernommen für

  • staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher,
  • das gilt auch für in der Einrichtung tätige sozialpädagogische Fachkräfte nach § 11(2) VO KitaFöG

Die Gutscheine müssen über den zuständigen Eigenbetrieb abgerufen werden.

Die Kosten für Tagespflegepersonen, die mehr als ein Kind betreuen, werden alle zwei Jahre übernommen.

Die Gutscheine müssen über das zuständige Jugendamt abgerufen werden.

Organisation und Ablauf: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag). Im Anschluss daran sollten Ersthelfende in der Regel alle 2 Jahre fortgebildet werden.

Die Qualifikation bleibt erhalten, wenn innerhalb dieser Zeit Ersthelfende an einer Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) teilnehmen. Nach mehr als zwei Jahren muss wieder ein Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert werden.

Die Aus- und Fortbildung muss von der Einrichtung selbst organisiert werden.

Eine Übersicht der Ausbildungsorganisationen in Berlin finden Sie unter www.bg-qseh.de.

Nein.

Erste-Hilfe-Kurse müssen nach DGUV Vorschrift 1 als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Auch unter Corona-Bedingungen ist es erforderlich, die praktischen Maßnahmen zu trainieren, selbstverständlich unter Berücksichtigung geeigneter Hygiene-/Infektionsschutzmaßnahmen.

Informationen und Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Voraussetzungen zu schaffen, damit jederzeit eine wirksame Erste Hilfe geleistet werden kann. Sie müssen insbesondere

Auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Erste Hilfe und FAQs zum Thema „Erste Hilfe“ (Corona Pandemie).

Sie haben Fragen?

Sylvia Lehmann (Schulen und Betriebe)

Tel.: 030 7624-1372

Philip Purps (Kindertageseinrichtungen)

Tel.: 030 7624-1383

E-Mail: erstehilfe@unfallkasse-berlin.de

Weitere Informationen: Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer (Broschüre)