Nicht gewerbsmäßige Helfer von KFZ-Haltern
sind versichert z. B. bei:
- der Hilfe zur Beseitigung der Panne, der Störung durch Reparatur
- dem Herausziehen eines steckengebliebenen Fahrzeugs mit einem Traktor
- Absichern der Pannenstelle
- dem Bergen des Fahrzeugs aus dem Gefahrenbereich