Stich- und Schnittverletzungen im Gesundheitsdienst bergen das Risiko für blutübertragbare Infektionserkrankungen (z.B. Hepatitis- und HIV-Infektionen). Diese gilt es zu verhindern.
Gefährdungsbeurteilung, wirksamkeitsgeprüfte Schutzmaßnahmen, Einführung sicherer Instrumente, Schulung und Unterweisung der Beschäftigten und nicht zuletzt die betriebsärztliche Betreuung (Beratung, Untersuchung und Schutzimpfungen) tragen dazu bei.
2008 haben die bei uns versicherten Krankenhäuser flächendeckend sichere Arbeitsmittel eingeführt. Die aktuelle Analyse der Stich- und Schnittverletzungen des ersten Halbjahres 2009 sollte die Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahme ermitteln. Dabei zeigte sich, das durch die Einführung von sicheren Arbeitsmitteln sowie der damit verbundenen zusätzlichen Präventionsmaßnahmen die Stich – und Schnittverletzungen um mehr als ein Drittel zurückgegangen sind. Die Ergebnisse dieser Analyse finden Sie hier.
Kommt es jedoch trotz aller Präventionsmaßnahmen zu Stich- und Schnittverletzungen mit potentiellem Infektionsrisiko, so ist ein konsequentes und schnelles Handeln erforderlich. Sofortmaßnahmen, erste Anlaufstellen und Ansprechpartner (Erste Hilfe, Betriebsarzt, D-Arzt) sowie das weitere Vorgehen sind in einem betriebsspezifischen Maßnahmeplan festzuhalten und den Mitarbeitern bekannt zu geben. Betriebsarzt und Betriebärztin können hierzu kompetent beraten.
Orientierende Hinweise für Arbeitgeber und Ärzte finden Sie in den beiden anhängigen Dateien: