Ein Babysitter, der zuverlässig, wirklich kinderlieb, einsatzfreudig und kompetent ist, gleicht schon einem Lottogewinn.
Eltern, die endlich auch einmal wieder ins Kino gehen oder Freunden besuchen wollen, wissen einen solchen Schatz zu schätzen.
Doch wie muss ein Babysitter versichert sein? Muss man ihn überhaupt versichern? Hat nicht auch ein Babysitter eine Haftpflichtversicherung, die einspringt, wenn dem Babysitter im fremden Haushalt ein Missgeschick passiert?
Gesetzliche Unfallversicherung, Haftpflicht und Familienhaftpflicht
Antworten auf diese Fragen gibt das Faltblatt „Babysitter auswählen, einweisen, versichern, das die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) zusammen mit der Unfallkasse Berlin und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben hat. Das lange vergriffene Faltblatt kann jetzt wieder bestellt werden.
Eltern erfahren darin unter anderem, dass sie einen Babysitter zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden müssen. Diese Versicherung ist nicht teuer, trägt aber im Falle eines Unfalls des Babysitters alle Kosten der medizinisch notwendigen Behandlung und Rehabilitation. Ein Babysitter wiederum, der nur ab und zu arbeitet, sollte eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Familienversicherung des „Arbeitgebers“ kann auch Personen einbeziehen, die in dessen Haushalt oder Garten beschäftigt sind. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
„Tipps für Babysitter“ und eine Liste mit Ansprechpartnern runden das Informationsangebot des Faltblattes ab.
Bezugshinweis:
Das Faltblatt „Babysitter auswählen, einweisen, versichern“ kann unter www.das-sichere-haus.de/Broschueren/Kinder heruntergeladen oder bestellt werden. Einzelne Faltblätter sind kostenlos, 50 Stück kosten drei Euro.
Bestellungen per Post bitte an: DSH, Holsteinischer Kamp 62, 22081 Hamburg.
Hinweis an Print-Redaktionen:
Das Cover des Faltblattes im druckfähigen Format kann heruntergeladen werden unter: www.das-sichere-haus.de/Presse/Bilder/Titelbilder.