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DGUV Vorschrift 2

Neues Konzept zur Regelbetreuung

Für die bei der Unfallkasse Berlin versicherten Betriebe gilt bis 31.12.2012 uneingeschränkt die Regelbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 bzw. in den wenigen Fällen von Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten die Regelbetreuung nach Anlage 1 DGUV Vorschrift 2. War die Betreuung bisher auf die Ableistung von Mindesteinsatzzeiten ausgerichtet, so orientiert sich die neue Betreuung verstärkt an inhaltlichen Aspekten sowie den tatsächlichen Gefährdungen und Gegebenheiten.

Die neue Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten besteht aus den zwei folgenden Komponenten:

  • Grundbetreuung
    für die Aufgabenfelder und betriebsartenbezogene Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr vorgegeben sind.
  • Betriebsspezifische Betreuung
    für die die konkreten Leistungen in einem betrieblich festgelegten Prüfverfahren ermittelt werden müssen.

Aufgaben bei der Festlegung der Leistungen und Zeiten

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schlagen dem Unternehmer und dem Personal-/Betriebsrat ein betriebsärztliches und sicherheitstechnisches Betreuungskonzept vor und beraten im weiteren Verfahren. Der Unternehmer hat, unter Berücksichtigung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte von Personal-/Betriebsrat, sach- und fachgerecht Art und Umfang der Betreuung zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die Prüfverfahren nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 anzuwenden.Die Aufgaben und Leistungen werden vom Unternehmer mit den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit verbindlich schriftlich vereinbart.

 

Handlungshilfe

Quelle: DGUV Vorschrift 2 Hintergrundinformation

 

Arbeitshilfen der Unfallkasse Berlin

Das beschriebene neue Betreuungskonzept erfordert eine neue Herangehensweise an die Ermittlung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben und Leistungen. Die Unfallkasse Berlin hat deshalb für Sie einige Arbeitshilfen erstellt. Die Arbeitshilfen sollen Sie dabei unterstützen, das neue Betreuungsmodell transparent und bedarfsgerecht zu gestalten. Das Ermittlungsverfahren können Sie damit systematisch dokumentieren.

Es handelt sich um Excel-Tabellen im Format „Excel 2000“. Die hellgelben Felder dienen der Eingabe von Ziffern oder Kreuzen zur Markierung. Auch sind vereinzelt Texteingaben (Namen, Betriebsbereiche etc.) möglich. Versierte Benutzer können die Arbeitshilfen nach Aufheben des Blattschutzes verändern und den betrieblichen Bedürfnissen anpassen. Bitte achten Sie darauf, im Anschluss den Blattschutz wieder herzustellen, um ein Überschreiben von Formeln zu verhindern.

Die Arbeitshilfen sollten immer im Zusammenhang mit einer Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verwendet werden.

Wir hoffen, Ihnen eine Basis für Ihre eigene, betriebsspezifische Auslegung der DGUV Vorschrift 2 an die Hand geben zu können. Sollten Sie Anregungen oder technische Fragen zur Anwendung der Arbeitshilfen haben, so steht ihnen Herr Füting (7624-1358) gerne für Auskünfte zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre betreuende Aufsichtsperson.

Weitere Informationen über Arbeitshilfen, Info-Veranstaltungen und die neuesten Entwicklungen zur DGUV Vorschrift 2 finden Sie immer wieder auf unserer Homepage. Bitte informieren Sie sich regelmäßig.

Wir freuen uns auch im Jahr 2011 auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und sind uns sicher, dass wir die Einführung der DGUV Vorschrift 2 gemeinsam stemmen werden.


DGUV Vorschrift 2 der Unfallkasse Berlin


Die Arbeitshilfen in der Zusammenfasssung:

Weiterführende Informationen: