Beschäftigte
Beschäftigte sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende in den Einrichtungen der Bezirke und des Landes, in selbständigen Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung, bei Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Beamte sind nicht bei uns versichert, sondern über ihre Dienststelle nach dem Beamtenversorgungsgesetz.
Hierzu zählen insbesondere die Beschäftigten in:
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Verwaltung (z.B. in den Bezirksämtern und Senatsverwaltungen und ihren jeweiligen Verwaltungen, Anstalten, Einrichtungen und Betrieben)
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Gesundheitsdienst (z.B. städtische Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Sozialstationen)
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Bildungswesen (z.B. Kindergärten, allgemein- und berufsbildende Schulen)
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Hochschulen und Universitäten
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Entsorgungs-, Reinigungs- und Dienstleistungseinrichtungen (z.B. Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
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Versammlungsstätten, kulturelle Einrichtungen (z.B. Bühnen, Orchester, die Berliner Bäderbetriebe)
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Messe Berlin, Museen
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Freiwillige Feuerwehr
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Sonstige Betriebe (z. B. Wohnungsbaugesellschaft)
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Von der Versicherung durch die Unfallkasse sind ausgenommen: Beschäftigte in Verkehrs- und Versorgungsunternehmen (Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke), Beschäftigte von Kläranlagen und von Flughäfen sowie Beschäftigte in privat betriebenen Einrichtungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Für diese Personen ist die jeweilige Fachberufsgenossenschaft zuständig.
Wann sind die Beschäftigten versichert?