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FAQ - Einkauf in der Unterrichtszeit

Frage:
Ein Klassenfest wird an der Schule vorbereitet. In Ansprache mit der Lehrerin teilt sich die Klasse in kleine Gruppen, die am Vormittag während der Unterrichtszeit in verschiedenen Läden Essen und Getränke kaufen. Das Geld gaben die Eltern. Eine Gruppe kommt mit leeren Händen zurück, sie wurde von älteren Schülern bedroht und gab das Geld ab. Sind die Schüler während solcher Einkäufe versichert? Wer ersetzt den Verlust des Geldes?

Antwort:
Wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund eines Auftrags der Lehrerin für ein Klassenfest während des Unterrichts einkaufen und hierbei einen Schulunfall erleiden, sind sie gesetzlich unfallversichert. Ungeachtet des gesetzlichen Versicherungsschutzes ist die Wegnahme des Geldes kein "Schulunfall", so dass Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht in Betracht kommen. Für das abgenommene Geld können die Eltern aber Ersatz nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften verlangen.