Frage:
Sind die Schüler versichert, wenn im Sportunterricht das Warmlaufen auf den öffentlichen Bürgersteig verlegt wird, weil die Schule keinen geeigneten Sportplatz hat?
Antwort:
Ja, auch Erweiterungsgelände, wie z.B. öffentliche Gehsteige, werden mit ihrer Einbeziehung in den Sportunterricht zum Schulgelände. Die sich dort aufhaltenden Schülerinnen und Schüler sind versichert.