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FAQ - Unterricht von Eltern

Frage:
In unserer Hauptschule stützen wir uns sehr gern auf die Fachkenntnise und die Bereitschaft von Müttern und Vätern. Wo es sich anbietet, laden wir Eltern ein, unsere Schüler in den Werkstätten zu unterrichten. In diesen Stunden ist kein Lehrer anwesend. Wie ist in diesem Fall die Versicherung abgedeckt?

Antwort:
Wenn der Unterricht von Müttern und Vätern in Werkstätten zur schulischen Veranstaltung erklärt wird, sind die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts unfallversichert.