Unfallkasse Berlin - Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Berlin

Durchgangsärzte

Warum zum Durchgangsarzt?

Unternehmen und Ärzte sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem Durchgangsarzt (auch D-Arzt genannt) vorzustellen. Diese sind von den Landesverbänden der DGUV bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.

Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.


Hier finden Sie einen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe

Dieser Service wird Ihnen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung gestellt.


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