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Welche Voraussetzungen müssen für einen Versicherungsfall vorliegen?
Versicherungsschutz bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger besteht, wenn der eingetretene Gesundheitsschaden auf eine versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist, d. h.:
- zum Unfallzeitpunkt muss der Versicherte eine versicherte Tätigkeit durchführen und
- der Unfall muss sich während dieser versicherten Tätigkeit ereignen und einen Gesundheitsschaden oder den Tod verursachen.
Es liegt kein Versicherungsfall vor, wenn ein bereits bestehender Gesundheitsschaden während einer versicherten Tätigkeit akut wird. |