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Wegeunfälle beim Arbeitgeber melden! Keine Praxisgebühr fälligBerlin, im März 2009 Vorteil für den Arbeitnehmer: Er zahlt bei Unfällen, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet werden, keine Praxisgebühr. Dies gilt auch für Schüler, die auf dem Schulweg einen Unfall erleiden. In diesem Falle muss der Unfall der Schule gemeldet werden. Diese schreibt dann eine Unfallanzeige. Die Unfallkasse Berlin rät, auch Unfälle, die keinen Arztbesuch erforderlich machen, dem Betrieb oder der Schule zu melden. Denn wenn der Unfall im Verbandbuch der Einrichtung notiert ist, ist er für den Fall dokumentiert, dass sich Schäden erst später zeigen.
Die Unfallkasse Berlin ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Hauptstadt. Bei ihr sind neben Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes im Land Berlin auch alle Kita-Kinder, Schüler und Studenten bei Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Die Unfallkasse trägt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall alle notwendigen Heil-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Mehr Informationen unter: www.unfallkasse-berlin.de Für Ihre Rückfragen zu dieser Pressemeldung: Kirsten Wasmuth, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
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