Berlin, im März 2009
Die Unfallkasse Berlin erinnert daran, dass Arbeitnehmer Wegeunfälle ihrem Arbeitgeber unbedingt melden sollten.
Wer beispielsweise auf dem Heimweg von der Arbeit stürzt und einen Arzt aufsucht, sollte seinen Arbeitgeber davon unterrichten. Denn zuständig für die Kosten ist in diesem Falle nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
Vorteil für den Arbeitnehmer: Er zahlt bei Unfällen, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgerechnet werden, keine Praxisgebühr.
Dies gilt auch für Schüler, die auf dem Schulweg einen Unfall erleiden. In diesem Falle muss der Unfall der Schule gemeldet werden. Diese schreibt dann eine Unfallanzeige.
Die Unfallkasse Berlin rät, auch Unfälle, die keinen Arztbesuch erforderlich machen, dem Betrieb oder der Schule zu melden. Denn wenn der Unfall im Verbandbuch der Einrichtung notiert ist, ist er für den Fall dokumentiert, dass sich Schäden erst später zeigen.
Die Unfallkasse trägt nach einem Arbeits- oder Wegeunfall alle notwendigen Heil-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente.
Mehr Informationen unter: www.unfallkasse-berlin.de
Kirsten Wasmuth, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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