Auch im Praktikum unfallversichert
Studierende, die in einem Unternehmen ein Praktikum absolvieren, sind grundsätzlich über den Unfallversicherungsträger des Unternehmens versichert. Das sind bei privaten Unternehmen die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt oder um eines, das in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Tag an - unabhängig davon, wie lange das Praktikum dauert oder ob eine Bezahlung erfolgt.
Eine Übersicht über die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (wie z.B. die Unfallkasse Berlin) und die Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
Kein Unfallversicherungsschutz beim Praktikum im Ausland
Bei Tätigkeiten oder Praktika in einem Unternehmen im Ausland besteht in der Regel kein Schutz über die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland.