Leistungen
Kommt es trotz aller Erfolge in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz zu Arbeitsunfällen
, Wegeunfällen
oder Berufskrankheiten
, hat der Versicherte Anspruch auf Sach- und Geldleistungen. Hierbei steht die bestmögliche medizinische Betreuung sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung im Vordergrund.
Es gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Rente
Hier finden Sie Informationen zu unseren Leistungen:
Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung unserer Leistungen vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.