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Medizinische Rehabilitation

Solange die Folgen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit bestehen, trägt die Unfallkasse im Rahmen ihrer Leistungspflicht die Kosten der gesamten medizinischen Rehabilitation von der Erstversorgung bis hin zum vollständigen Abschluss des Heilverfahrens, gegebenenfalls ein Leben lang.

Hierzu zählen z. B. die Kosten für: